Geschlossene Fonds: Vergleich zwischen Raiffeisenlandesbank und VKI

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) - im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums (BMASK) – und die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien (RLB NÖ-Wien) haben für rund 80 Kunden der RLB NÖ-Wien ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds durch die RLB NÖ-Wien erarbeitet. Die RLB NÖ-Wien bietet ihren Kunden bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an. Der VKI begrüßt diese Angebote und empfiehlt diese Vergleichsangebote anzunehmen.

Wien, am 15. April 2014 (APA)

Der VKI hat im Herbst 2013 – im Auftrag des Sozialministeriums – Beschwerden von Bankkunden gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 80 Beschwerden über die RLB NÖ-Wien dabei.

Die RLB NÖ-Wien hat das Gesprächsangebot des VKI, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, aufgegriffen und es konnte am 15.04.2014 folgende Lösung paktiert werden:

Die RLB NÖ-Wien bietet Kunden, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von Schiffs- oder Immobilienfonds – die in Schieflage gekommen sind - geschädigt sehen, an – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - bis zu 30 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen.

Die entsprechenden Angebote der RLB NÖ-Wien werden in den nächsten Wochen den betroffenen Kunden – über den VKI bzw. Rechtsanwalt Dr. Schumacher – zugehen.

Der VKI rät den betroffenen Kunden, dieses Angebot eines außergerichtlichen Ausgleiches anzunehmen.

„Wir freuen uns, dass nun auch mit der RLB NÖ-Wien ein guter Kompromiss erreicht werden konnte,“ sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.

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