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Konsumentenschutz

Wenn Privatpersonen mit Unternehmern Geschäfte abschließen, kommt das Konsumentenschutzgesetz zur Anwendung. Schutzvorschriften verhindern, dass Konsumenten als schwächere Vertragspartner unter die Räder kommen. So sind unfaire Vertragsklauseln unwirksam. Rücktrittsrechte schützen vor Überrumpelung. Zwingende Bestimmungen sorgen dafür, dass die Rechte von Verbrauchern bei Internetgeschäften, bei Reisen oder auch in Altersheimen nicht verletzt werden.

Wenn ein Unternehmen die Rechte von Konsumenten verletzt, braucht man sich das nicht gefallen zu lassen. Zunächst ist Eigeninitiative gefragt. Gerade bei kleineren Streitigkeiten lohnt sich die Beauftragung eines Rechtsanwalts nicht. Zu groß wäre der Aufwand. Dort, wo es aber um höhere Schäden geht und man selbst nicht mehr weiterkommt, ist die Hilfe eines Anwalts sinnvoll.

Unser Angebot

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung von Konsumenten und verfügen über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Für unsere Mandanten verhandeln wir außergerichtliche Lösungen, prüfen die Chancen einer Prozessführung und vertreten in Schlichtungs- und Gerichtsverfahren.

Gerne klären wir in einer kostenlosen Ersteinschätzung ab, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsanfrage.

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