Geschlossene Fonds: Vergleich mit Erste Bank
Der VKI und die Erste Bank haben nach raschen und konstruktiven Verhandlungen für rund 60 KundInnen ein Angebot eines teilweisen Ersatzes von Schäden aus der Vermittlung von Beteiligungsverträgen an Schiffs- und Immobilienfonds erarbeitet. Der VKI wurde in diesen Verhandlungen von der Kanzlei Schumacher vertreten. Die Erste Bank bietet Ihren KundInnen bis zu 30 Prozent der durch diese Investments erlittenen Schäden an.
APA, 19.02.2014
Der VKI hat im Herbst 2013 – im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz – Beschwerden von BankkundInnen gesammelt, die sich durch die Vermittlung ihrer Bank durch den Erwerb von Beteiligungen an geschlossenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen. Dabei waren auch rund 60 Beschwerden über die Erste Bank dabei.
Die Erste Bank hat rasch ein Gesprächsangebot des VKI, vertreten durch den Wiener Rechtsanwalt Dr. Schumacher, angenommen und nach zügigen und konstruktiven Verhandlungen konnte am 14.2.2014 folgende Lösung paktiert werden:
Jenen KundInnen, die sich durch die Vermittlung einer Reihe von in die Schieflage gekommenen Schiffs- oder Immobilienfonds geschädigt sehen, bietet die Erste Bank an, 30 Prozent bzw. bei hohen oder häufigen Beteiligungen 25 Prozent der jeweils erlittenen Schäden zu bezahlen. Dieses Angebot gilt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Die entsprechenden Angebote der Erste Bank werden in den nächsten Wochen den betroffenen KundInnen über den VKI bzw. Rechtsanwalt Dr. Schumacher zugehen.
Der VKI rät den betroffenen KundInnen, dieses Angebot eines außergerichtlichen Ausgleiches anzunehmen.
„Wir freuen uns, dass hier eine rasche und kulante Lösung erreicht werden konnte, denn wer rasch hilft, hilft doppelt,“ sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht des VKI.
"Wichtig sind uns langfristige gute Beziehungen zu unseren KundInnen“, erklärt Peter Bosek, Privat-und Firmenkundenvorstand der Erste Bank „Wir wollen daher unseren KundInnen, die über unsere Vermittlung solche Fonds erworben haben, nicht mit dem Schaden alleine im Regen stehen lassen“