Garantie & Gewährleistung
Garantie und Gewährleistung sind die Klassiker im Konsumentenschutz. Die Evergreens klingen ähnlich und werden bei Verbrauchern oft gleichgesetzt. Dabei bedeuten sie völlig Unterschiedliches im Verbraucherrecht. Rechtsanwalt und help“-Rechtskonsulent Dr. Sebastian Schumacher erklärt in einem „help“-Gespräch den Unterschied und zeigt, wie man am besten vorgeht.
Was bedeutet eine Garantie bei einer Ware?
Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Es ist ein häufiger Irrtum von Verbrauchern, anzunehmen, dass für jedes Produkt eine Garantie bestehen würde. Das ist nämlich nicht so, das ist völlig frei gestaltbar. Ein Hersteller kann sich überlegen, ob er überhaupt eine Garantie abgibt, ob diese nur Teile des Produkts betrifft, wie lange die Garantie läuft etc.
Wie ist Gewährleistung gesetzlich geregelt?
Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das immer besteht. Gewährleistungsansprüche sind nicht gegenüber dem Hersteller, sondern gegenüber dem Händler geltend zu machen. Ein Kunde hat das Recht, dass die Ware, die er kauft, mangelfrei ist. Wenn ein Mangel auftritt, dann muss der Händler im Rahmen seiner gesetzlichen Gewährleistungspflicht Abhilfe schaffen, z.B. bei Alltagswaren die Ware austauschen oder wenn möglich, das Ganze reparieren. Wenn weder Austausch noch eine Reparatur denkbar ist, dann kann es zu einer Preisminderung oder sogar zur Rückabwicklung des Geschäftes kommen.
Sollte man sich bei einem defekten Gerät „auf Garantie“ oder „auf Gewährleistung“ stützen?
Zunächst einmal muss man klären: Gibt es eine Garantie? Das ist nicht immer der Fall und dann ist es Abwägungssache.
Das Positive an der Garantie ist, dass es normalerweise nicht notwendig ist, die Ursache des Defektes nachzuweisen. Es reicht, dass innerhalb der Garantielaufzeit ein Fehler auftritt.
Eine Gewährleistung hingegen besteht nur dann, wenn die Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer bereits mangelhaft war, was in der Praxis oft gar nicht so einfach zu beweisen ist. Es kann also aus Beweisgründen sinnvoll sein, sich auf die Garantie zu stützen.
Was ist bei einer Garantie inkludiert bzw. was ist ausgeschlossen?
Meistens ist eine Garantie weitergehend als eine Gewährleistung, was die Ursache des Mangels anlangt. Allerdings habe ich bei der Garantie oft eine Einschränkung, dass nur bestimmte Fehler oder nur bestimmte Teile eines Produkts von der Garantie umfasst sind. Das gibt es bei der Gewährleistung nicht. Sowohl bei einer Garantie als auch bei der Gewährleistung sind Schäden ausgenommen, die ihre Ursache nicht in einem Mangel, sondern im normalen Verschleiß haben. Ebenso wird auch beispielsweise Wassereintritt bei elektronischen Geräten ausgeschlossen.