Erfolg gegen Maturareise X-Jam
Die Kanzlei Schumacher vertritt die Arbeiterkammer in mehreren Verfahren gegen den Maturareisenanbieter DocLX. Der OGH hat nunmehr über eine erste Verbandsklage entschieden: Bei den X-Jam-Maturareisen wurden verschiedene Gebühren und Zusatzentgelte unerlaubt verrechnet, die von Maturant:innen zurückgefordert werden können.
Es geht um folgende Entgeltklauseln:
„Aus der Luft gegriffene“ Zusatzentgelte: Der Maturareiseanbieter hat für alle Buchungen einen „Green-Beitrag“ in der Höhe von zehn Euro verrechnet. Für die Buchung einer bestimmten Ferienwoche hat der Anbieter einen „Peak Week Zuschlag“ von 39 Euro verlangt. Der OGH hat beide Gebühren als gröblich benachteiligend und damit unzulässig beurteilt: Der verrechnete „Green Beitrag“ stellt eine Abgeltung einer Leistung dar, die im Regelfall ohnedies mit dem Vertrag erfüllt wird, zum Beispiel Müllentsorgung im Hotel. Der „Peak-Week Zuschlag“ ist ein erhöhtes Entgelt für einen bestimmten Reisezeitraum – ein solcher Zuschlag kann nicht wirksam im Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart werden.
Bearbeitungsgebühr für Ersatzreisende:n: Eine Klausel sah eine Bearbeitungspauschale von 29 Euro pro Reisenden/Reisender vor, wenn eine andere Person als geplant verreiste. Es ist nach dem Pauschalreisegesetz zwar zulässig, die Kosten für die Vertragsübertragung auf die Kund:innen zu überwälzen. Die Gebühr von 29 Euro erachtete der OGH jedoch als unzulässig, weil keine Einschränkung auf tatsächliche und auf angemessene Kosten vorgesehen war.
Intransparente Stornopauschalklausel: DocLX hat die Stornopauschalen von 40 bis 95 Prozent ohne Hinweis auf das kostenlose Rücktrittsrecht bei außergewöhnlichen Umständen eingehoben. Die Klausel erweckte den Eindruck, dass ein Rücktritt nur gegen Gebühr möglich ist. Sie enthält keinen Hinweis auf das gesetzlich vorgesehene Recht zum kostenlosen Reiserücktritt bei „außergewöhnlichen Umständen“. Reisende können nämlich sehr wohl kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, so dass die Pauschalreise nicht stattfinden kann oder die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigt wird.
Die aufgrund dieser Klauseln zu Unrecht eingehobenen Stornogebühren und Zusatzentgelte können per AK Musterbrief zurückgefordert werden. Den AK Musterbrief finden Sie hier.