Bank haftet für Schaden bei Zwangskonvertierung

Bank haftet für Schaden bei Zwangskonvertierung

Banken haben in der Vergangenheit bei Fremdwährungskrediten mit ihren Kunden „Stopp-Loss-Limits“ vereinbart: Wird beim Kursanstieg der Fremdwährung eine bestimmte Grenze überschritten, führt das zur automatischen Konvertierung des Kredits. Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr solche Klauseln als rechtswidrig beurteilt und die Haftung der Bank für Schäden bejaht (OGH 24.01.2013, 2 Ob 22/12t).

Wien, 20. Februar 2013

Im Anlassfall nahmen die Konsumenten 2008 einen Schweizer Franken Fremdwährungskredit auf. Im Kreditvertrag war vereinbart, dass die Bank die Kreditsumme bei einem Kursanstieg des Schweizer Franken in Euro konvertieren kann, wenn nicht Nachschüsse oder weitere Sicherheiten erbracht werden. 2009 informierte die Bank die Konsumenten, dass sie nunmehr ein „Stopp-Loss-Limit“ akzeptieren können, bei dem bei einer Kursschwankung von 15% eine automatisierte Konvertierung der Kreditsumme in Euro erfolgen soll. Um den Fremdwährungskredit aufrecht halten zu können, akzeptierten die Konsumenten diese Klausel. Im August 2010 wurde das Limit überschritten. Die Bank nahm die Konvertierung vor, ohne die Kläger vorher zu informieren. Der Schaden: mehr als 26.000 Euro! Die geschädigten Konsumenten klagten daraufhin die Bank.

Automatische Konvertierung bei Fremdwährungskredit unzulässig

Der OGH erklärte die Konvertierungsklausel für unwirksam, weil sie nicht im Einzelnen zwischen der Bank und den Konsumenten ausgehandelt worden war. Sie sei auch sachlich nicht gerechtfertigt, weil in ihr auf eine Gefährdung der Rechtsstellung der Bank nicht Bedacht genommen wurde. Die Konvertierung kann nämlich auch dann nicht abgewendet werden, wenn die schon bestellten Sicherheiten zur Abdeckung der Risikoerhöhung ausreichen würden. Die Klausel ist daher mit den Interessen der Kläger, ihr Risiko selbst abwägen zu können, solange die Erfüllung ihrer Kreditverbindlichkeit nicht gefährdet ist, nicht vereinbar.

Fazit: Die Zwangskonvertierung wurde zu Unrecht vorgenommen – die Bank muss für den Schaden haften!

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