Versicherungsschutz bei Burnout

Versicherungsschutz bei Burnout

Der Anteil an Berufsunfähigkeitsfällen wegen Burnout Erkrankungen ist in den letzten Jahren angestiegen. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen bieten Schutz – außer die Versicherung zahlt nicht. Die Erfahrung zeigt: Deckungsablehnungen sind aber oft unberechtigt.

Wien, 5. November 2018

In den letzten Jahren sind seelische Störungen wie Burn-out oder Depressionen in zunehmendem Maße Auslöser einer Berufsunfähigkeit. In Österreich ist rund ein Drittel aller Fälle von Berufsunfähigkeit auf psychische Störungen bzw. Erkrankungen zurückzuführen. Hilfreich ist es, eine Berufsunfähigkeitsversicherung („BU-Versicherung“) abzuschließen. Diese werden in Österreich als eigenständige Versicherung oder als Zusatzversicherung zur Lebensversicherung angeboten.

Die Besonderheit einer psychischen Erkrankung bringt es mit sich, dass deren Nachweis nicht so einfach ist, wie etwa die Beurteilung eines Knochenbruchs durch Röntgenaufnahmen. Stets ist die Beurteilung durch das Gutachten eines Psychiaters oder Psychologen erforderlich. Zu beurteilen ist, ob eine psychischen Erkrankung vorliegt und ob aufgrund dieser die bisherige berufliche Tätigkeit nicht mehr (in vollem Ausmaß) ausgeübt werden kann.

Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht - Überprüfung lohnt

Bei Burnout Erkrankungen kommt es nach unserer Erfahrung häufiger als bei anderen Erkrankungen zu einer Leistungsverweigerung der Versicherungen. Eine Überprüfung lohnt, weil sich immer wieder zeigt, dass die von den Versicherern beauftragten Gutachter den Fall falsch eingeschätzt haben. Gerade dann, wenn die psychische Erkrankung selbst unstrittig ist, jedoch ein Gutachter annimmt, dass die bisherige berufliche Tätigkeit doch noch zu einem bestimmten Grad ausgeübt werden kann, sollte das Gutachten dahingehend überprüft werden, ob eine derartige Leistungsfähigkeit wirklich vorliegt.  

Unsere Hilfe

Die Kanzlei Schumacher vertritt seit Jahren erfolgreich Verbraucher gegen ihre Versicherungen. In vielen Fällen gelingt es uns, die streitige Angelegenheit schnell, effizient und kostengünstig außergerichtlich zu klären. Verweigern Versicherungsunternehmen eine außergerichtliche Bereinigung, so setzen wir Ansprüche auch in aller Konsequenz im gerichtlichen Wege durch.

Gern klären wir im Rahmen einer ersten kostenlosen Ersteinschätzung Ihre Ansprüche. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir für Sie die Kostenübernahme.

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