Urteil: Grobe Fahrlässigkeit der Bank
Die Kanzlei Schumacher hat für eine geschädigte Anlegerin von geschlossenen Fonds vor dem Oberlandesgericht Wien vollen Schadenersatz erstritten.
Wien, am 30. Oktober 2018
Geschlossene Immobilien- oder Schiffsfonds sind komplexe Veranlagungen mit hohem Verlustrisiko. Umso wichtiger die richtige Aufklärung durch die Bank, die ihren Kunden solche Produkte empfiehlt.
Einen besonders krassen Fall der Fehlberatung konnte unsere Kanzlei nun vor dem Oberlandesgericht Wien gewinnen: Einer Ärztin wurden über neun Jahre von ihrer Hausbank insgesamt 17(!) Beteiligungen an geschlossenen Fonds empfohlen. Gesamtvolumen: 590.000 Euro. Der Berater versicherte die Risikolosigkeit der Produkte mit einem drastischen Vergleich: Ein Totalverlust sei nicht möglich oder nur dann, wenn sich alles verändert habe, Geld keine Bedeutung mehr habe und als Zahlungsmittel wertlos sei und alle im Wald sitzen und nach Wurzeln graben. Tatsächlich kam es zu beträchtlichen Verlusten und Haftungen unserer Mandantin.
Grobe Fahrlässigkeit
Das OLG Wien kam zu einem vernichtenden Urteil für die Bank: Der Berater habe die mit den empfohlenen Veranlagungen verbundenen Risiken nicht nur verharmlost, sondern falsch dargestellt. Die Fehlberatung sei derart schwerwiegend, dass sich die Bank grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen müsse. Bei einer solchen Konstellation ist aus der Tatsache, dass die Anlegerin die nur allgemein gehaltenen Risikohinweise nicht gelesen, sondern ihrem Berater vertraut hat, kein Mitverschulden ableitbar. Das OLG Wien hat die Bank daher zum vollen Ersatz des Anlegerschadens samt 4% Zinsen sowie zur Übernahme von Haftungen verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Unsere Hilfe für Anleger
Die Kanzlei Schumacher ist auf die Vertretung von geschädigten Anlegern spezialisiert. Für unsere Mandanten versuchen wir schnelle außergerichtliche Lösungen zu erzielen. Fehlt dazu die Bereitschaft der Gegenseite, verfolgen wir die Ansprüche unserer Mandanten vor Gericht mit aller Konsequenz. Gerne stehen wir für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.