Vergleich zu MPC Sammelaktion
Erfolgreicher Abschluss der VKI-Sammelaktion zu geschlossenen Fonds der MPC Gruppe. Von der Kanzlei Schumacher wurden rund 3.000 Anleger vertreten.
Wien, am 9. Juni 2017
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) unterstützt - im Auftrag des Sozialministeriums - seit Frühjahr 2013 mehr als 3000 AnlegerInnen, die sich durch die Vermittlung und den Erwerb von geschlossenen Fonds (Immobilien-, Schiffs- und Lebensversicherungsfonds) der Münchmeyer Peterson Capital AG (MPC Capital) geschädigt sehen.
Bis zuletzt waren dazu zahlreiche Verfahren anhängig, u.a. drei Sammelklagen beim Handelsgericht Wien und Verfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) in Deutschland. Der VKI hat auch viele Betroffene als Privatbeteiligte einem vom VKI angestrengten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in Österreich angeschlossen. Über den Vertrauensanwalt des VKI, Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, hatten viele Anleger außerdem im Jahr 2015 außergerichtlich eine Sicherstellung ihrer Ansprüche gegenüber der MPC verlangt.
Der VKI konnte nunmehr ungeachtet der unterschiedlichen Rechtsstandpunkte mit der MPC Capital, der TVP (TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH & Co KG) und der CPM (CPM Anlagen Vertriebs GmbH i.L.) eine Vergleichslösung erzielen.
Von MPC wird an die vom VKI und den involvierten Anwälten Schumacher und Tittel vertretenen österreichischen AnlegerInnen insgesamt eine angemessene Vergleichszahlung ausbezahlt. Über die Höhe des Betrages wurde Stillschweigen vereinbart.
Diese Vergleichslösung vermeidet mühsame und lang andauernde Gerichtsprozesse. Nachdem die AnlegerInnen in der Vergangenheit teilweise bereits Entschädigungen von Vermittlerbanken erhalten haben, konnte damit auch eine Beteiligung der MPC an den Verlusten erreicht werden.