Produkthaftung für Fremdkörper in Nahrungsmittel

Produkthaftung für Fremdkörper in Nahrungsmittel

Produzent von Tiefkühlgemüse haftet für eingebackenes Maschinenteil.

Riesen Glück für einen unserer Mandanten: Beim Verzehr eines panierten Gemüsegerichtes verschluckte er ein eingebackenes Maschinenteil in der Größe von 2,7 x 3 cm. Das T-förmige Teil verklemmte sich in der Speiseröhre, sodass er einen lebensbedrohlichen Erstickungsanfall erlitt. Glücklicherweise konnte seine Gattin durch Anwendung des „Heimlich-Manövers“ ihn vom Fremdkörper befreien. Wäre er alleine zu Hause gewesen, wäre er mit hoher Wahrscheinlichkeit erstickt.

Plastikschürze und Warengutschein

Nachdem er sich beim Hersteller beschwert hatte, bot man ihm als Entschädigung eine Plastikschürze und einen Warengutschein im Wert von 50 Euro. Unser Mandant fühlte sich durch diese Vorgangsweise brüskiert und wandte sich mit der Bitte um Unterstützung an uns. 

Angemessenes Schmerzengeld

Nach unserer Beauftragung konnten wir ohne Gerichtverfahren innerhalb von wenigen Wochen eine angemessene Entschädigung für unseren Mandanten erreichen. Erst durch unser Einschreiten erkannte das Unternehmen, dass es sich hier nicht um eine Kleinigkeit handelte. Immerhin erlitt unser Mandant aufgrund des lebensbedrohlichen Erstickungsanfalles in vollem Bewusstsein Todesangst. Ein Produkthaftungsprozess konnte aufgrund der schnellen Zahlung verhindert werden. Auch die Kosten unseres Einschreitens wurden zur Gänze ersetzt. 

Unsere Hilfe

Wir sind auf die Vertretung von Konsumenten spezialisiert und haben Erfahrung in der Durchsetzung von Produkthaftungsfällen. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung und stehen Ihnen für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. Oft hilft bereits unsere außergerichtliche Intervention, um unseren Klienten zu ihrem Recht zu verhelfen.

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