Standard: Eigentümer erkämpften millionenschweren Vergleich
Aufgrund massiv gestiegener Heizkosten klagte Rechtsanwalt Schumacher im Auftrag von Bewohnern der Wohnanlage Korso gegen Indexklauseln. Mit einem erzielten Vergleich zeigen sich alle Seiten zufrieden
Die rund 180 Eigentumswohnungen der Wohnanlage Korso in Wiens 2. Bezirk wurden einst mit einem sehr nachhaltigen Energiesystem beworben. Von einem "eigenen, nachhaltigen Kraftwerk" war in Verkaufsbroschüren die Rede. Käuferinnen und Käufer rechneten also mit sehr niedrigen Energiekosten. 2021 wurden die Wohnungen bezogen, ein Jahr später überfiel Putin die Ukraine – und ab dem Jahr 2023 stiegen die Preise für Heizen und Warmwasser plötzlich extrem an, wie DER STANDARD im April 2025 berichtete. Grund dafür war, dass die Preise des Anbieters namens Energie Krieau an den Gaspreisindex gekoppelt waren. Von den Bewohnerinnen und Bewohnern wurden in der Folge massive Nachzahlungen verlangt, die teilweise sogar in fünfstelliger Höhe lagen.
Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer wollten sich das aber nicht gefallen lassen. Sie holten sich anwaltliche Hilfe – und klagten gegen die aus ihrer Sicht sachfremden und intransparenten Klauseln.
Zufriedenstellender Vergleich
Rechtsanwalt Sebastian Schumacher war in erster Instanz rasch erfolgreich. Weiter ging der Rechtsstreit dann aber auch nicht mehr: Im Oktober 2025 kam es zu einem Vergleich.
Geeinigt hat man sich zunächst auf neue Preise und neue Wertsicherungsklauseln. Der ursprünglich vereinbarte Preis wurde dann rückwirkend mit dem neu vereinbarten Index ab 2022 nachkalkuliert, was die Teuerung nachträglich wesentlich abmilderte.
Die neue Wertsicherungsklausel im Detail: Der Grundpreis Wärme wird jetzt zu 84 Prozent mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) indexiert; 16 Prozent des Preises bleiben dabei also unberücksichtigt. Und beim Arbeitspreis Wärme hat man ein Verhältnis von 75 Prozent VPI und 25 Prozent Strompreisindex (ÖSPI) gewählt. Von einer Orientierung am Gaspreisindex, wie das zuvor der Fall war, ist jetzt nicht mehr die Rede.
Umstieg auf neuen Vertrag
An der Zusammensetzung des neuen Index hat man länger getüftelt. "Je höher der Anteil des VPI ist, desto kontinuierlicher wird der Preis in Zukunft steigen", erklärt Anwalt Schumacher. Damit verringere man zwar seine Chancen, dass der Preis irgendwann auch wieder hinuntergeht, was beim Strompreisindex durchaus der Fall sein kann. "Den meisten Eigentümerinnen und Eigentümern war es aber lieber, gut kalkulierbare Kosten zu haben." Mit dem hohen VPI-Anteil sei das gewährleistet.
20 Parteien des Hauses haben gemeinsam mit Schumacher die Sache durchgefochten, die Errungenschaften kommen aber natürlich allen zugute – wenn sie selbst aktiv werden. "Es wurde allen Eigentümerinnen und Eigentümern im Haus angeboten, auf den neuen, fairen Vertrag umzusteigen", erklärt Schumacher. Haben das aber auch schon alle getan?
DER STANDARD hat beim Energielieferanten, der Energie Krieau, nachgefragt. Mehr als 90 Prozent hätten die Umstellung bereits beantragt, heißt es in der Stellungnahme. "Und wir sind zuversichtlich, im ersten Quartal 2026 die 100 Prozent zu erreichen."
Durch die Neuberechnung ab 2022 ergaben sich natürlich Rückerstattungen in höherem Ausmaß. Sie belaufen sich auf einen sechsstelligen Betrag, teilt eine Sprecherin der Energie Krieau mit. Gemeinsam mit der zukünftigen Tarifsenkung sei der Vergleich rund eine Million Euro schwer.
Bucheinsicht war Bedingung
Mit dem Vergleich habe man es geschafft, von "sachfremden Indizes wegzugehen", erläutert Schumacher. Eine Bedingung vonseiten der Eigentümergemeinschaft war allerdings, dass der Energielieferant Bucheinsicht gewährt. Dies wurde auch getan: Zwei fachlich versierte Miteigentümer der Anlage durften Einsicht in die Geschäftsgebarung der Energie Krieau nehmen. "Das war uns wichtig, um zu sehen, ob das, was da verrechnet wurde, auf tatsächlich entstandenen Kosten beruhte."
"Wir mussten sichergehen, dass die Preise sachgerecht sind und keine Übergewinne für das Unternehmen entstehen", sagt auch Benjamin Weidenholzer, einer der Miteigentümer, die sich gegen die starken Preiserhöhungen wehrten. Nach dem erstinstanzlich gewonnenen Verfahren habe man "gewusst, dass wir im Recht sind", sagt Weidenholzer.
Nichtigkeit drohte
Hätte man die Sache durch die Instanzen ausgefochten, hätte der Energie Krieau die völlige Nichtigkeit sämtlicher Wertanpassungsklauseln gedroht – bis zum Vertragsende im Jahr 2041. Dies hätte aber auch dazu führen können, dass der Energielieferant Insolvenz anmelden muss und möglicherweise komplett ausfällt. Was dann? Dass dies ein zu verhinderndes Szenario war, darüber seien sich alle im Klaren gewesen, sagt Weidenholzer. "Der Vergleich kam dann aus Gründen der Versorgungssicherheit zustande."
Im neuen Vertrag wurden nicht nur die Preise und die Anpassungsklauseln auf neue Beine gestellt, sondern auch diverse andere fragwürdige Passagen bereinigt. Für die Nutzung der Dachflächen des Gebäudes bestand etwa ein Servitut zugunsten der Energie Krieau. Es war dazu gedacht, zu einem späteren Zeitpunkt eine Photovoltaikanlage zu errichten. Für die Eigentümergemeinschaft war dadurch aber die Nutzung ihres eigenen Daches versperrt. Dieses Servitut wurde nun aufgehoben, "damit können wir wieder frei über unsere Flächen verfügen", freut sich Weidenholzer.
Die Energie Krieau gewährt außerdem einen Rabatt für die Aktivierung der Kälteversorgung. Weiters hat sich der Energielieferant dazu bereit erklärt, die Kosten für ein unabhängiges Gutachten über Energiesparpotenziale im Haus zu übernehmen.
Auch Schumacher lobt, dass sich beide Streitparteien letztlich sehr konstruktiv verhalten hätten. "Beide Seiten sind aufeinander zugegangen."
Dekarbonisiert
Beim Energieanbieter spricht man von einer "tragfähigen und nachhaltigen Lösung für die Wärme- und Kälteversorgung" der Anlage. Diese wurde mittlerweile übrigens komplett dekarbonisiert, wie es ursprünglich ja auch versprochen worden war: "Seit Mai 2025 wird keine fossile Primärenergie mehr eingesetzt." Die neuen Wärmepreise seien "nicht nur marktkonform, sondern zählen zu den günstigsten in ganz Wien".
Der Vergleich hatte außerdem Vorbildwirkung für weitere Gebäude im Viertel 2. Auch beim Wohnturm "Grünblick" gab es einen Zwist um die Energielieferverträge, und zwar noch bevor die Wohnungen überhaupt übergeben wurden. Auch dort habe man nun "ein neues Vertragsmodell vereinbart, das keine Kopplung an die Gaspreisentwicklung mehr beinhaltet", heißt es vom Unternehmen. (Martin Putschögl, Der Standard 28.1.2026)