
Musterbrief - Geld zurück vom Fitnessstudio
Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Zusatzentgelte von Fitnessstudios sind unzulässig, wenn ihnen keine werthaltigen Leistungen gegenüberstehen. Viele Fitnessstudios haben in der Vergangenheit zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag Gebühren verrechnet (Anmelde-, Aktivierungs-, Chip-, Service-, Start-Transponder-, Verwaltungsgebühr etc), die diese Voraussetzungen nicht erfüllen und damit von Verbrauchern zurückgefordert werden können. Unser Musterbrief hilft Ihnen bei der Rückforderung.
Rückforderungsansprüche
Unzulässig verrechnete Gebühren können von Verbrauchern 30 Jahre rückwirkend zuzüglich 4% Zinsen p.a. zurückgefordert werden. Sie können die Rückforderung selbst übernehmen. Unser Musterbrief hilft Ihnen dabei.
Bitte beachten Sie: Entgelte, die Sie für werthaltige Leistungen bezahlt haben, die von ihnen ausdrücklich gewünscht wurden (z.B. Zusatzkosten für Sauna oder Solarium), können selbstverständlich nicht zurückgefordert werden.
Musterbrief
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin seit [Datum] / ich war von [Datum] bis [Datum] / Mitglied Ihres Fitnessstudios.
Der Oberste Gerichtshof hat in mehreren Urteilen zu Fitnessstudios entschieden (4 Ob 59/22p, 4 Ob 62/22d, 10 Ob 53/22z, 6 Ob 44/22x u.a.), dass die Verrechnung einer anfänglichen Anmelde-/Aktivierungs-/Start-/Verwaltungs-/Chipkartengebühr (und ähnlich bezeichnete Gebühren) sowie die Verrechnung einer wiederkehrenden Servicepauschale unzulässig ist. Solche rechtsgrundlos bezahlten Gebühren können 30 Jahre rückwirkend in voller Höhe zuzüglich 4% Zinsen pro Jahr zurückgefordert werden.
Auch mir wurden zu Unrecht folgende Gebühren verrechnet:
· Am [Datum] € [Betrag]
· Am [Datum] € [Betrag]
· (…)
Somit musste ich unzulässigerweise insgesamt € [Betrag] bezahlen.
Ich fordere Sie auf, mir diesen Betrag zzgl 4% Zinsen seit dem jeweiligen Zahlungsdatum binnen 14 Tagen auf mein Konto [IBAN] zu überweisen. Sollten Sie dieser Zahlungsaufforderung nicht fristgerecht nachkommen, behalte ich mir weitere rechtliche Schritte vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Name]
Was tun, wenn das Fitnessstudio nicht zahlt?
Sie haben Anspruch auf Rückerstattung Ihrer bezahlten Gebühren. Andere Vorschläge des Fitnessstudios, wie etwa eine kostenlose Vertragsverlängerung, Freimonate oder eine nur anteilige Rückzahlung, können, aber müssen Sie nicht akzeptieren.
Wenn das Fitnessstudio nicht zahlt, können Sie mit Klage gegen das Fitnessstudio vorgehen. Für Ihre anwaltliche Vertretung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.