Geld zurück bei vorzeitiger Kreditbeendigung

Geld zurück bei vorzeitiger Kreditbeendigung

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt: Wer seinen Kredit vorzeitig zurückbezahlt, hat Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr. Nicht alle österreichischen Banken folgen dem Richtspruch des EuGH. Klagen haben gute Erfolgsaussichten.

Der EuGH hat bereits am 11. September 2019 in seinem Urteil „Lexitor“ (C-383/18) klargestellt, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredites den Anspruch haben, auch Bearbeitungsgebühren anteilig rückerstattet zu erhalten.

Ein Beispiel

Ein Ehepaar schließt einen Kreditvertrag über € 300.000,00 mit einer Laufzeit über 25 Jahre ab. Als Bearbeitungsgebühr werden 2% der Kreditsumme, also € 6.000,00, verrechnet. Aufgrund einer Erbschaft kann das Ehepaar den Kreditvertrag schon nach fünf Jahren vorzeitig zurückbezahlen und hat damit Anspruch auf Rückerstattung der anteiligen Bearbeitungsgebühr von € 4.800,00.

Rechtslage in Österreich

In Österreich haben praktisch alle Banken in der Vergangenheit bei vorzeitiger Kreditbeendigung die vollen Bearbeitungsgebühren einbehalten. In Österreich hat der Gesetzgeber die „Lexitor“-Entscheidung nur ungenügend umgesetzt, weil die Rechtsansicht des EuGH nur für ab 11.9.2019 neu abgeschlossene Kreditverträge (bei Hypothekar/Immobilienkrediten überhaupt erst ab 1.1.2021) gelten soll. Das Oberlandesgericht Wien hat mit Urteil vom 04.02.2021 jedoch einer Klage des Verein für Konsumenteninformation gegen die Bank Austria stattgegeben, wonach auch nach Rechtslage vor 1.1.2021 die laufzeitunabhängigen Kosten bei vorzeitiger Kreditrückzahlung anteilig von der Bank zurückzuerstatten sind.

Rechte von Kreditnehmern

Wer einen Verbraucherkredit nach dem 11. Juni 2010 oder einen Hypothekar- oder Immobilienkredit nach dem 21. März 2016 abgeschlossen und den Kredit vorzeitig zurückbezahlt hat, hat damit gute Chancen auf anteilige Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr oder Bearbeitungsprovision und allfälligen anderen laufzeitunabhängigen Kosten. Je nach Kredithöhe können sich Rückforderungen von mehreren tausend Euro ergeben. Es lohnt sich also, tätig zu werden!

Unsere Hilfe

Wir unterstützen Sie gerne, bei Ihrer Bank die anteilige Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren durchzusetzen. Für Rechtsschutzversicherte übernehmen wir die Deckungsabklärung und Klageführung. Wir freuen uns über Ihre unverbindliche Anfrage!

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