Berufsunfähigkeit: Wir setzen Ihre Ansprüche durch!
Die Kanzlei Schumacher verfügt über jahrelange Expertise bei Streitigkeiten zum Thema Berufsunfähigkeit. Die Erfahrung zeigt: Ablehnungen von Versicherungen können oft bekämpft werden.
Berufsunfähigkeit spielt im Erwerbsleben leider eine immer größere Rolle. Statistisch wird jeder fünfte Österreicher im Laufe seines Berufslebens berufsunfähig. Berufsunfähigkeit liegt nach den Versicherungsbedingungen vor, wenn der Versicherungsnehmer nicht mehr dazu in der Lage ist, seinem erlernten bzw. zuletzt ausgeübten Beruf zumindest zu 50% nachzugehen. Nicht erforderlich ist hingegen eine Erwerbsunfähigkeit, die dann vorliegt, wenn jemand überhaupt nicht mehr in der Lage ist, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Häufig kommt es zu folgenden Streitfällen:
- Die Versicherung behauptet, dass der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht hat und verweigert deshalb ihre Leistung.
- Es besteht Uneinigkeit darüber, ob die gesundheitliche Beeinträchtigung dazu führt, dass der Versicherungsnehmer weniger als 50% seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen kann.
- Die Versicherung verweigert die Leistung mit dem Argument, der Versicherungsnehmer könne trotz der gesundheitlichen Beeinträchtigung in einem anderen Beruf mit vergleichbarem Einkommen und Ansehen arbeiten.
Kämpfen lohnt sich
Unsere Erfahrung zeigt, dass es immer wieder zu Deckungsablehnungen kommt, weil der Sachverhalt nicht korrekt gewürdigt wird (unzureichendes Verständnis von Befunden und Gutachten) oder die durchaus komplexe Rechtslage zu Ungunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt wird. Kämpfen lohnt sich! Oft zeigt sich durch das professionelle Einschreiten eines Rechtsanwalts, dass die Argumente der Versicherung nicht stichhaltig sind und Leistungspflicht besteht.
Unsere Hilfe
Die Kanzlei Schumacher vertritt seit Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer gegen ihre Versicherungen. In vielen Fällen gelingt es uns, die streitige Angelegenheit schnell, effizient und kostengünstig außergerichtlich zu klären. Verweigern Versicherungsunternehmen eine außergerichtliche Bereinigung, so setzen wir Ansprüche auch in aller Konsequenz im gerichtlichen Wege durch.
Gern klären wir im Rahmen einer ersten kostenlosen Einschätzung Ihre Ansprüche gegen Ihre Versicherung und besprechen mit Ihnen alle notwendigen weiteren Schritte für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir für Sie die Kostenübernahme im Verfahren gegen Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung.