EuGH stärkt Frankenkreditnehmer

EuGH stärkt Frankenkreditnehmer

In einem Rechtsstreit zwischen polnischen Kreditnehmern und der Raiffeisenbank International hat es der EuGH als zulässig angesehen, dass Kreditverträge in Schweizer Franken wegen missbräuchlicher Klauseln als nichtig erklärt werden.

Hoffnung für Frankenkreditnehmer. Der EuGH stellte in einem aktuellen Urteil  (Urteil vom 03.10.2019, C-260/18) fest, dass ein Fremdwährungskredit aufgrund bestimmter missbräuchlicher Klauseln unwirksam werden kann. Auch die vom polnischen Gericht, das den EuGH angerufen hatte, geäußerten Bedenken, dass der Wegfall des Kreditvertrags dazu führen könne, dass der Wechselkursverlust von der Bank zu tragen sei, steht der Nichtigkeitserklärung eines Fremdwährungskredites nicht entgegen.

Nach der Entscheidung des EuGH sind nun wieder polnische Gerichte am Zug, die entscheiden müssen, welche Rechtsfolgen die Unwirksamkeit eines Frankenkredites hat. Allerdings sind den polnischen Gerichten enge Grenzen gesetzt, weil Lücken im Kreditvertrag nach Wegfall der nichtigen Klauseln nicht durch allgemeine Bestimmungen des polnischen Zivilrechts ersetzt werden dürfen. Der Generalanwalt des EuGH hat in seinem Schlussantrag bereits die mögliche Lösung skizziert: Die Fremdwährungskredite seien nicht mehr an den Schweizer Franken gebunden, würden aber den (günstigen) Zinssatz des Schweizer Franken beibehalten. Im Ergebnis führt diese Lösung dazu, dass sich Verbraucher damit vom Wechselkursrisiko befreien können.

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