BKS Bank zur Haftung bei MPC Holland 53 verurteilt
Aufgrund des aktuellen Urteils kann der von der Kanzlei Schumacher vertretene Anleger von der BKS Bank nicht nur seine verlorene Einlage in den Holland 53 verlangen, sondern zudem die ihm entgangenen Zinsen, die er bei einer alternativen Anlage erzielt hätte. Weiters haftet ihm die BKS Bank, wenn die erhaltenen Ausschüttungen von der Fondsgesellschaft zurückgefordert werden.
Wien, am 14. Jänner 2015
Mit einem umfassend begründeten Urteil vom 8. Jänner 2015 hat das Landesgericht Klagenfurt die BKS Bank zum vollständigen Ersatz des Schadens verurteilt, der einem Anleger des Fonds Dreiundfünfzigste Sachwert Rendite-Fonds Holland GmbH & Co. KG (kurz: MPC Holland 53) entstanden ist. Der Rettungssanitäter hat auf Anraten seiner Bankberaterin im Jahr 2004 einen Anteil an diesem Immobilienfonds gezeichnet.
Schwere Beratungsfehler der BKS Bank
Aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme geht das Landesgericht Klagenfurt davon aus, dass es die Bankberaterin der BKS Bank unterlassen habe, den Anleger über den erheblichen Fremdfinanzierungsanteil seines Fonds (beim Holland 53 immerhin 56% des Gesamtinvestments) aufzuklären, da der Beraterin dieses Risiko „selbst nicht bewusst gewesen“ sei. Die Bankberaterin habe dem Anleger den Fonds vielmehr als Immobilieninvestment vorgestellt und ihn gerade nicht auf die Gefahren hingewiesen, die sich aus dessen tatsächlicher Struktur als unternehmerische Beteiligung ergaben.
Nach Würdigung der aufgenommenen Beweise ist nach Ansicht des Gerichtes davon auszugehen, dass keine ausreichende Aufklärung des Anlegers über das dem Holland 53 immanente Totalverlustrisiko und die Gefahr von Ausschüttungsrückforderungen erfolgt ist. Insbesondere hatte die Bankberaterin vor Gericht angegeben, dass auch sie selbst seinerzeit die Wahrscheinlichkeit eines Totalverlustes für das eingesetzte Kapital als nicht hoch eingeschätzt und den Anleger entsprechend (falsch) beraten habe.
Kein Mitverschulden des Anlegers
Dass der Anleger die Risikohinweise auf Seite 2 der Beitrittsunterlagen nicht beachtet hatte, wurde vom Gericht nicht als Mitverschulden gewertet. Der Anleger habe insoweit auf die Angaben der Bankangestellten im Gespräch in der Bank vertrauen dürfen. Auch das Versprechen einer 7 %igen Rendite im Jahr 2004, also vor der Finanzkrise, stellte nach Einschätzung des Gerichtes keineswegs ein irreal hohes Gewinnversprechen dar, aufgrund dessen der Anleger verpflichtet gewesen wäre, von einer besonders hohen Risikoträchtigkeit der gegenständlichen Veranlagung auszugehen
Eine Verjährung der Ansprüche des Anlegers konnte das Gericht nicht erkennen. Insbesondere sei nicht davon auszugehen, dass den Anleger, dem es maßgeblich auf den Kapitalerhalt und nicht auf die Rendite der Beteiligung ankam, aufgrund des teilweisen Ausbleibens der Ausschüttungen ab 2008 eine Nachforschungspflicht im Hinblick auf das noch viel weitergehende Totalverlustrisiko seiner Beteiligung traf. Erst als Ausschüttungen von ihm zurückgefordert wurden, musste der Anleger aktiv werden, was auch der Fall war.
Haftung der BKS Bank
Die BKS Bank haftet dem Anleger für seinen Anlegerschaden zuzüglich Zinsen sowie für das Risiko von Ausschüttungsrückforderungen. Dies ist von aktueller Brisanz: Anleger des MPC Holland 53 werden derzeit zur Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen aufgefordert. Ob diese Rückforderungen zulässig sind, ist umstritten. Wird eine Haftung jedoch schlagend, muss dafür die BKS Bank gerade stehen.
Unser Angebot
Die Kanzlei Schumacher vertritt hunderte Anleger, die in einen MPC Hollandfonds investiert haben. Wenn auch Sie sich durch die Fehlberatung einer Bank oder eines gewerblichen Vermögensberaters geschädigt sehen oder Ausschüttungen von Ihnen zurückgefordert werden, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.