Neues Gewährleistungsrecht

Neues Gewährleistungsrecht

Auf EU-Ebene wurde eine Reform des Gewährleistungsrechts beschlossen, das Verbesserungen für Verbraucher bringt. Die Regelungen müssen bis spätestens 1.1.2022 auf nationaler Ebene umgesetzt werden.

Verlängerung der Beweislastumkehr auf ein Jahr

Bisher gab es die gesetzliche Vermutung, dass Mängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Kauf der Ware auftraten, bereits bei der Übergabe vorhanden waren und damit unter die Gewährleistung fielen. Nun wird diese Frist zugunsten der Verbraucher auf ein Jahr verlängert. Künftig wird es daher innerhalb von einem Jahr nach Erwerb einer Ware für den Verbraucher leichter möglich sein, seine Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Noch besser gestellt sind künftig Verträge mit digitalen Inhalten und Waren mit digitalen Elementen. Für solche Produkte gilt die Beweislastumkehr während der gesamten Vertragslaufzeit.

An der Gewährleistungsfrist selbst ändert sich für Warenkäufe innerhalb Österreichs nichts. Die im Inland bereits bestehende zweijährige Gewährleistungsfrist wird künftig innerhalb der gesamten EU gelten. Bei gebrauchten Waren bleibt die Möglichkeit bestehen, die Frist mittels Vereinbarung auf ein Jahr zu verkürzen.

Regelungen in Zusammenhang mit digitalen Inhalten

Künftig werden auch Gewährleistungsrechte in Zusammenhang mit digitalen Inhalten bzw. Elementen auf EU-Ebene einheitlich geregelt und der Verbraucherschutz ausgeweitet. Auch Verträge, bei denen der Verbraucher kein Entgelt bezahlt, sondern nur personenbezogenen Daten zur Verfügung stellt, fallen künftig unter das Gewährleistungsrecht, sofern der Unternehmer die Daten nicht nur für die Vertragserfüllung gegenüber dem Verbraucher selbst nutzt. Durch genauere Umschreibung der vom Unternehmer geschuldeten Leistungen in der Richtlinie soll die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen in Zusammenhang mit digitalen Inhalten erleichtert werden.

Unsere Hilfe für Verbraucher

Die Kanzlei Schumacher ist auf die Vertretung von Verbrauchern spezialisiert und unterstützt Sie gerne bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche.

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